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   BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57   

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BVerwG, 15.01.1959 - II C 174.57 (https://dejure.org/1959,276)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1959 - II C 174.57 (https://dejure.org/1959,276)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1959 - II C 174.57 (https://dejure.org/1959,276)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 31, 34, 53; GG Art. 3

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 105
  • MDR 1959, 417
  • DÖV 1959, 516
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 12.11.1964 - II C 116.61

    Beförderung während des Krieges gefallener Soldaten - Tapferkeitsbeförderung

    Durch Schreiben an die Oberfinanzdirektion vom 5. August 1959 beantragte die Klägerin unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) und unter Vorlage einer Bescheinigung des Generals der Panzertruppe a.D. und ehemaligen Kommandeurs des letzten Truppenteils des K., H., vom 26. April 1956 die Neufestsetzung ihrer Versorgungsbezüge nach dem Dienstgrad eines Oberstleutnants.

    Diese Beförderung ist mithin für die Zeit seit dem 1. August 1959 in der Weise zu berücksichtigen, daß sie - entgegen der den Bescheiden vom 24. August 1959 und vom 7. Juni 1960 zugrunde liegenden Auffassung des Beklagten - den unter § 110 berücksichtigten Beförderungen des K. zum Hauptmann und zum Major als weitere Beförderung hinzuzuzählen ist (vgl. dazu BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]).

  • BVerwG, 29.01.1959 - II C 216.57

    Rechtsmittel

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - bejaht.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat schließlich zutreffend entschieden, daß bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge des Klägers außer den drei Beförderungen, die den abgeleisteten 19 Dienstjahren entsprechen, die Tapferkeitsbeförderung als eine zusätzliche Beförderung zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil des Senatsvom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 -).

  • BVerwG, 30.04.1959 - II C 118.57

    Beförderungsschnitt bei der Unfallversorgung eines ehemaligen Berufssoldaten -

    Für die ursprüngliche Fassung des Gesetzes zu Art. 131 GG hat der Senat im Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - bereits entschieden, daß die Vorschrift des § 31 G 131 über den Beförderungsschnitt auch bei der Unfallversorgung zu berücksichtigen ist.

    Der Zweck des Beförderungsschnitts, eine gewisse Relation zwischen der Anzahl der Dienstjahre und der der Beförderungen zu erreichen, ist von der Art der im Einzelfall zu gewährenden Versorgung aber begrifflich unabhängig; der Senat sieht daher keinen Anlaß, § 110 BBG nicht ebenso als eine allgemeine Vorschrift des Versorgungsrechts im Sinne des § 134 Abs. 3 BBG anzusehen, wie dies in dem erwähnten Urteil vom 15. Januar 1959 - BVerwG II C 174.57 - im Anwendungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG für den früheren § 31 dieses Gesetzes bereits geschehen ist.

  • BVerwG, 18.12.1962 - II C 160.60

    Anspruch auf Gewährung eines Unfallruhegehalts aus der Besoldungsgruppe A 3 b -

    Ebenso wie § 110 BBG (zu vgl. BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] [106]) sei § 109 BBG in Fällen der vorliegenden Art anwendbar.

    Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß bei der Bemessung des Unfallruhegehalts gemäß § 34 G 131 auch der "Beförderungsschnitt" (§ 31 G 131; § 110 BBG) anzuwenden ist und sich an dieser Rechtsmeinung nicht dadurch gehindert gesehen, daß auch die den Beförderungsschnitt regelnde Vorschrift in § 34 G 131 nicht ausdrücklich aufgeführt ist (vgl. u.a. Urteil vom 30. April 1959 - BVerwG II C 118.57 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]).

  • BVerwG, 11.05.1960 - VI C 83.57

    Rechtsmittel

    Insbesondere ist die Ermessensgrenze des Gesetzgebers (vgl. BVerwGE 6, 134 [143]; 8, 105 unter Bezug auf BVerfGE 1, 52 [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51]; 2, 266 [BVerfG 24.04.1953 - 1 BvR 102/51][280]; 3, 19.
  • BVerwG, 16.01.1963 - VI C 10.61

    Versorgung der ehemaligen Berufssoldaten - Berücksichtigung der Rückdatierung des

    Daß die Anwendung des Beförderungsschnitts auch nicht deswegen ausgeschlossen ist, weil der Kläger Unfallruhegehalt (§ 34 G 131) erhält, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]).
  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 9.60

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] [106 f.]; Urteil vom 14. September 1961 - BVerwG II C 114.59 -) von der Verfassungsmäßigkeit der genannten Vorschriften über den Beförderungsschnitt und die zusätzliche Berücksichtigung von Tapferkeitsbeförderungen der Berufssoldaten bei der Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG aus.
  • BVerwG, 06.10.1961 - VI C 62.59

    Rechtsmittel

    Weiterhin hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß eine unterschiedliche gesetzliche Behandlung den Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn für sie ein vernünftiger Grund zu finden ist, sie also nicht willkürlich (BVerwGE 2, 259 [264]) und - verglichen mit dem Zweck einer Rechtsvorschrift - nicht sachfremd ist (BVerwGE 2, 349 [352]; 6, 134 [143]; 8, 98 [103]; 8, 105 [107]).
  • BVerwG, 07.11.1963 - II C 64.62

    Rechtsmittel

    Die Revisionsrüge, es sei - im Hinblick auf den von dem erkennenden Senat am 15. Januar 1959 entschiedenen Verwaltungsstreitfall BVerwG II C 174.57 (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57]) - "gerichtsbekannt, daß das OKH - Heerespersonalamt - nicht nur in diesem Fall, sondern auch in einer größeren Anzahl von Tapferkeitsbeförderungsfällen bei Offizieren die theoretisch eingetretene Neuregelung unberücksichtigt gelassen hat", enthält einen gemäß § 137 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - unzulässigen Angriff auf die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen.
  • BVerwG, 23.04.1963 - II C 124.61

    Einheitlicher Versorgungsanspruch eines im Jahre 1945 aktiven Berufsoffiziers auf

    Denn der Sinn des § 34 G 131 ist der, dem Beamten - und entsprechend auch dem Berufssoldaten -, dessen Dienstlaufbahn durch einen Dienstunfall ein vorzeitiges Ende gefunden hat und der daher innerhalb seiner Besoldungsgruppe nicht mehr aufsteigen kann, bei Bemessung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und somit bei Bemessung der Versorgung durch Anrechnung der Zeit bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Altersgrenze) einen Ausgleich zu gewähren (BVerwGE 8, 105 [BVerwG 15.01.1959 - II C 174/57] [106]).
  • BVerwG, 14.05.1959 - II C 177.57

    Anwendung des Beförderungszuschnitts - Besserstellung der Empfänger von

  • BVerwG, 28.04.1959 - II C 362.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.06.1962 - VI C 73.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.03.1961 - II C 82.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.03.1962 - VI C 114.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 21.06.1961 - VI C 162.58

    Rechtsmittel

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